Stingl Infos.
04.08.2026

Mehr Überblick bei den SVS-Beiträgen©

Info für Selbständige

Anbei dürfen wir Ihnen eine Information der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die für mehr Transparenz bei der Beitragsvorschreibung sorgt, übermitteln.

Mit den vierteljährlichen Beitragsvorschreibungen bietet die Sozialversicherung der Selbständigen
(SVS) ihren Versicherten und steuerlichen Vertretern einen kompakten Überblick über aktuelle SVS-
Beiträge und mögliche Nachforderungen aus vergangenen Jahren.

Vertiefende Informationen über die Berechnung der vorläufigen und endgültigen SVS-Beiträge stellt die
SVS nachhaltig und jederzeit online abrufbar unter svsGO (für Versicherte – Infos unter svs.at/go) und
dem USP-Service SVS-Beitragsvorschreibung (für steuerliche Vertreter) zur Verfügung.

Jetzt noch transparenter

Die SVS hat die Erklärung der endgültigen Beitragsberechnung weiter verbessert: Ein noch genauerer
Vergleich zwischen vorläufigen und endgültigen Beiträgen macht Änderungen jetzt deutlich
verständlicher. So ist die Nachbemessung der Sozialversicherungsbeiträge künftig einfacher und
schneller nachvollziehbar.

Weitere Informationen zur Beitragsvorschreibung sowie zu den digitalen Services der SVS finden Sie auf der SVS-Homepage.

© SVS

Rechtsstand: 04.08.26
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

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