Stingl Infos.
04.08.2026

Keine Hauptwohnsitzbefreiung bei fehlendem zeitlichen Zusammenhang©

Info für Immobilien

§ 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG
BFG 20. 2. 2026, RV/6100356/2024 (Rev zugelassen)

Die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG kommt zur Anwendung, wenn die Immobilie ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mind zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat.

Die Begründung eines Hauptwohnsitzes muss in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung der Immobilie stehen. Ein solcher zeitlicher Zusammenhang ist nicht gegeben, wenn die Begründung des Hauptwohnsitzes erst mehr als 30 Monate nach dem Verpflichtungsgeschäft erfolgt (im ggstdl Fall aufgrund eines von der Verkäuferin vorbehaltenen Wohnrechts).

© taxlex 6/2026

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