04.08.2026
Einbeziehung der Errichtungskosten in die GrESt-Bemessungsgrundlage©
Info für Immobilien
§ 5 GrEStG
BFG 17. 2. 2026, RV/6100342/2021
Wird ein Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes bereits vor der Errichtung der Urkunde über den Erwerb des Grundstücks erteilt, stellt dies ein wesentliches Indiz dafür dar, dass Gegenstand des Erwerbsvorgangs ein bebautes Grundstück war. In diesem Fall gehören nicht nur der Kaufpreis für das Grundstück, sondern auch die Errichtungskosten des Gebäudes (Baukosten laut Bauwerkvertrag) in die GrESt-BMGl.
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