Stingl Infos.
27.11.2025

Steuerfreies Jobticket bzw. Klimaticket©

Info für Dienstgeber/nehmer:innen

Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel können die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel („Jobticket”) auch dann steuerfrei vom Dienstgeber übernommen werden, wenn das Ticket zumindest am Wohnort oder am Arbeitsort gültig ist. Unter das Jobticket fällt auch das sogenannte „Klimaticket“ (auch als 1-2-3-Ticket bekannt).

Die Zurverfügungstellung ist auch durch gänzliche oder teilweise Kostenübernahme möglich. Die Verlängerung von Tickets, insbesondere von Jahreskarten, stellt einen Ticketerwerb dar. Wird das Jobticket allerdings anstatt des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns zur Verfügung gestellt, liegt eine nicht begünstigte, steuerpflichtige Gehaltsumwandlung vor.

© Klienten- und KollegenInfo

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