Stingl Infos.
24.11.2025

Weihnachtsgeschenke, Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen steuerfrei©

Info für Dienstgeber/nehmer:innen

Weihnachtsgeschenke bis € 186 steuerfrei

(Weihnachts-)Geschenke an Mitarbeiter sind bis zu dem Freibetrag von € 186 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt (z.B. Warengutscheine, Goldmünzen). Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.

Hinweis:
Wenn die Geschenke an Dienstnehmer über bloße Aufmerksamkeiten (z.B. Bücher, CD, Blumen) hinausgehen, besteht auch Umsatzsteuerpflicht (sofern dafür ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden konnte).

Betriebsveranstaltungen bis € 365 steuerfrei

Für eine Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Team­meetings) steht pro Mitarbeiter und Jahr ein steuerfreier Betrag von € 365 zur Verfügung. Dabei gilt, dass alle Betriebsveranstaltungen des gesamten Jahres zusammengerechnet werden. Ein eventueller Mehrbetrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Sachzuwendungen anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums bis € 186 steuerfrei

Sachzuwendungen an Mitarbeiter, die anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums gewährt werden, sind bis € 186 pro Person und Jahr steuerfrei.

© Klienten- und KollegenInfo

Rechtsstand: 24.11.25
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

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