Stingl Infos.
07.03.2025

Verschärfungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes©

Info für Steuerzahler:innen

Durch die noch im Dezember 2024 beschlossene 10. WiEReG-Novelle wurden die Sorgfalts- und Meldepflichten der Rechtsträger (speziell bei Treuhandschaften, Trusts und Privatstiftungen) erheblich erweitert. So wurden z.B. neue Meldepflichten sogar für meldebefreite Rechtsträger bei Vorliegen einer Treuhandschaft bzw. einer sogenannten Nominee-Vereinbarung (die im wesentlichen einer Treuhand­vereinbarung entspricht) eingeführt. Darüber hinaus wurden die bereits bestehenden Aufsichts­maßnahmen der Registerbehörde dahingehend ausgeweitet, dass z.B. bei einer WiEReG-Überprüfung einer Privatstiftung immer die Stiftungszusatzurkunde auf Anforderung vorzulegen ist. Sollte diese nicht übermittelt werden, kann dies mit Zwangsstrafen durchgesetzt werden. Gegenüber Kreditinstituten bzw. Kryptowährungs-Dienstleistern wurde eine Einsichtspflicht in die Stiftungszusatzurkunde normiert. Werden diese neuen Sorgfalts- und Meldepflichten nicht eingehalten, wird das durch ausgeweitete bzw. neue Finanzstraftatbestände mit hohen Geldstrafen geahndet.

©Klienten- und KollegenInfo

Rechtsstand: 07.03.25
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

Schreiben Sie uns!

    Jetzt bewerben!

    Als dynamisches Unternehmen und attraktiver Arbeitgeber sind wir stets auf der Suche nach kompetentem Zuwachs für unser Team.

    Stingl-Top Audit Steuerberatung

    Jetzt bewerben

    Stingl Immobilien & Top Haus

    Jetzt bewerben