Update BMF-Info zu Hochwasserkatastrophe©
In der Info von 16.9.2024 haben wir über die steuerlichen Erleichterungen bei der im Juni 2024 ergangenen Hochwasserkatastrophe in Österreich berichtet. Im Zuge der jüngsten Hochwasserkatastrophe hat das BMF seine Information in wenigen folgenden Punkten ergänzt. Die anderen Maßnahmen gelten weiterhin unverändert und sollen eine Hilfestellung für betroffene Unternehmen bieten.
Die BMF-Info verweist auch auf die allgemeinen Investitionsbegünstigungen für Ersatzbeschaffungen. Diese sind auch auf Ersatzbeschaffungen von Anlagegütern im Betriebsvermögen aufgrund von Hochwasserschäden anzuwenden und umfassen sowohl die lineare wie auch die degressive Abschreibung (AfA). Für zwischen 2024 und 2026 fertiggestellte Wohngebäude im Betriebsvermögen (angeschafft oder hergestellt) kann eine beschleunigte AfA geltend gemacht werden. Der BMF-Info folgend ist hierbei auch zu beurteilen, ob Aufwendungen den Charakter einer Herstellung haben, da Instandsetzungs- oder Instandhaltungsaufwendungen keinen Herstellungsaufwand darstellen. Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden sind allerdings nicht als Instandsetzungsaufwand, sondern als sofort absetzbarer Instandhaltungsaufwand zu behandeln. Das nunmehrige Update der BMF-Info stellt klar, dass diese Erleichterungen sinngemäss auch bei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten.
© Klienten -Info




