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13.08.2026

Umsatzsteuerbefreiung für einen Chiropraktiker©

Info für Unternehmer:innen

§ 6 Abs 1 Z 19 UstG
VwGH 26. 11. 2025, Ro 2024/15/0015

Für die Beurteilung der Frage, ob die Steuerbefreiung für Umsätze aus Heilbehandlungen iSd § 6 Abs 1 Z 19 UStG auf die von einem Chiropraktiker erbrachten Leistungen anwendbar ist, ist eine Prüfung notwendig, ob eine Vergleichbarkeit der Ausbildung und der fachlichen Qualifikation vorliegt, die gewährleisten kann, dass die Behandlungen eines Chiropraktikers denjenigen qualitativ gleichwertig sind, die von den im § 6 Abs 1 Z 19 UStG explizit genannten Personen erbracht werden (wie Ärzte, Zahnärzte, Dentisten usw). Das BFG hat diese Prüfung im vorliegenden Fall unterlassen.

© taxlex 6/2026

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