Teilpension – flexibler Übergang in den Ruhestand©
Seit 1.1.2026 besteht in Österreich die Möglichkeit, mit der sogenannten Teilpension schrittweise aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Dieses Modell ermöglicht es, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen.
Grundprinzip der Teilpension
Die Teilpension wird bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beantragt. Dabei wird ein Teil des Pensionskontos „geschlossen“ und als Pension ausbezahlt, während der verbleibende Teil weiterhin durch laufende Beiträge anwächst. Ziel ist ein gleitender Übergang in den Ruhestand, angepasst an die individuelle Lebenssituation.
Voraussetzungen
Für die Inanspruchnahme gelten insbesondere folgende Bedingungen:
- Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 %
- Erreichen eines bestimmten Mindestalters je nach Pensionsart:
- Alterspension: Frauen ab 61,5 (ansteigend), Männer ab 65
- Schwerarbeitspension: ab 60
- Langzeitversicherten- und Korridorpension: ab 62 (Korridorpension ansteigend auf 63)
- Keine gleichzeitige Ausübung unselbständiger und selbständiger Tätigkeit
Modelle der Teilpension
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Es stehen drei Varianten zur Verfügung:
- 25 % Teilpension: Arbeitszeitreduktion um 25–40 %, Bezug von 25 % der Pension
- 50 % Teilpension: Arbeitszeitreduktion um 40,01–60 %, Bezug von 50 % der Pension
- 75 % Teilpension: Arbeitszeitreduktion um 60,01–75 %, Bezug von 75 % der Pension
Vorteile
Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass trotz reduzierter Arbeitszeit weiterhin Beiträge in die Pensionsversicherung einfließen. Dadurch kann die spätere Gesamtpension erhöht werden. Gleichzeitig bleibt das Nettoeinkommen durch die Kombination aus Teilgehalt und Teilpension vergleichsweise stabil.
Auch nach Erreichen des Regelpensionsalters kann die Teilpension genutzt werden, wodurch zusätzliche Pensionsansprüche aufgebaut werden.
Wichtige Einschränkungen
- Vorzeitiger Bezug kann zu Abschlägen führen, späterer Bezug zu Zuschlägen
- Pension und Erwerbseinkommen werden steuerlich getrennt behandelt
- Mit erstmaligem Bezug der Teilpension entfällt der Anspruch auf:
- Langzeitversichertenpension
- Schwerarbeitspension
- Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension
- Eine Kombination mit Altersteilzeit ist nicht möglich
Fazit:
Die Teilpension bietet eine attraktive Möglichkeit für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Gleichzeitig erfordert sie eine sorgfältige Planung, insbesondere im Hinblick auf Anspruchsvoraussetzungen, steuerliche Auswirkungen und den Verlust alternativer Pensionsoptionen.
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