Steuerliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024©
Mit Mitgliederinformation vom 17.9.2024 haben wir über die Information des BMF über steuerliche
Massnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen informiert.
Heute hat das BMF diese Information in einer aktualisierten Fassung vom 16.9.2024 in der Findok
veröffentlicht. Neben redaktionellen Anpassungen wurden u.a. neu eingefügt:
Punkt 3.2. Freiwilligenpauschale:
Für Personen, die ehrenamtlich für eine iSd BAO gemeinnützige Organisation im Bereich der
Katastrophenprävention und -hilfe tätig sind, kann ein Freiwilligenpauschale iHv bis zu 50 Euro
pro Tag (höchstens 3.000 Euro pro Jahr) steuerfrei gezahlt werden (§ 3 Abs. 1 Z 42 EStG
1988).
Punkt 5.1. Allgemeine Investitionsbegünstigungen für Ersatzbeschaffungen iZm
Hochwasserschäden:
Die Regelungen gelten sinngemäß auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Ein Vergleichsdokument zur Fassung vom 14.6.2024 finden Sie hier.
© KSW-Mitgliederinformationen Aussendungen vom 18.09.2024




