17.12.2024
Steuer-Info: Mitarbeiterprämie 2024©
Info für Dienstgeber/nehmer:innen
Bis Ende 2024 können österreichische Unternehmen eine abgabenfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszahlen. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte:
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
- Lohngestaltende Vorschrift: Die Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren.
- Unterschied zum Vorjahr: Während die Teuerungsprämie 2023 teilweise ohne Voraussetzungen ausgezahlt werden konnte, gilt für 2024, dass der gesamte Betrag an lohngestaltende Vorschriften gebunden ist.
- Kollektivverträge (KV):
- In einigen KVs ist die Prämie bereits geregelt (z.B. KV Spedition und Logistik bis 700 Euro, KV Telekom-Unternehmen bis 1.500 Euro).
- Falls keine Regelung im KV vorhanden ist, ist eine abgabenfreie Auszahlung nicht möglich. Derzeit werden viele KVs entsprechend angepasst.
- Mitarbeiterkreis: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen berücksichtigt werden. Eine sachliche Differenzierung (z.B. nach Arbeitszeit) ist zulässig.
Weitere Voraussetzungen
- Zusätzliche Zahlung: Die Prämie muss zusätzlich zum üblichen Gehalt gewährt werden; Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind unzulässig.
- Kombination mit Gewinnbeteiligung: Die Summe aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf 3.000 Euro nicht überschreiten. Überschreitungen unterliegen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten.
- Vermerk in der Lohnverrechnung: Die Auszahlung muss am Jahreslohnkonto (L16) erfasst werden.
Fazit
Um die abgabenfreie Prämie nutzen zu können:
- Prüfen Sie Ihren Kollektivvertrag auf entsprechende Regelungen.
- Formulieren Sie die Vereinbarung eindeutig.
- Informieren Sie Ihre Lohnverrechnung über die Auszahlung.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung!
Weitere Informationen
- Finanzministerium: Mitarbeiterprämie 2024 (Anfragebeantwortung vom 20.2.2024)
- Finanzministerium: Mitarbeiterprämie bei Arbeitskräfteüberlassung und kollektivvertraglicher Ermächtigung (Anfragebeantwortung vom 10.1.2024)
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