Stingl Infos.
21.11.2025

Spenden von Privatstiftungen©

Info für Steuerzahler:innen

Spendenfreudige Privatstiftungen können für die vorstehend genannten begünstigten Spenden­empfänger auch KESt-frei aus dem Stiftungsvermögen spenden. Für diese Spenden muss keine Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG abgegeben werden.

Hinweis:
Als Stiftungsvorstand sollten Sie aber zuerst eruieren, ob die Stiftungsurkunde Sie überhaupt zu Spenden ermächtigt!

© Klienten- und KollegenInfo

Rechtsstand: 21.11.25
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

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