Stingl Infos.
13.07.2026

Senkung Lohnnebenkosten ab 2028©

Info für Dienstgeber/nehmer:innen

Ab dem Kalenderjahr 2028 wird der Dienstgeberbeitrag auf 2,7 % (statt bisher 3,7 %) der Beitragsgrundlage gesenkt.

Andererseits werden ab 2028 auch Arbeitslöhne von Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, wieder DB-pflichtig. Die entsprechende Befreiung wird gestrichen.

© Klienten- und KollegenInfo

Rechtsstand: 13.07.26
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

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