13.07.2026
Senkung Lohnnebenkosten ab 2028©
Info für Dienstgeber/nehmer:innen
Ab dem Kalenderjahr 2028 wird der Dienstgeberbeitrag auf 2,7 % (statt bisher 3,7 %) der Beitragsgrundlage gesenkt.
Andererseits werden ab 2028 auch Arbeitslöhne von Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, wieder DB-pflichtig. Die entsprechende Befreiung wird gestrichen.
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