Stingl Infos.
03.11.2025

Schneehöhenwette eines Gastwirts – steuerlich relevant©

Info für Steuerzahler:innen

Ein Gastwirt mit zwei Almhütten in einem Skigebiet musste den Gewinn aus einer Schneehöhenwette versteuern. Hintergrund:

  • Betriebssituation: Der Unternehmer betreibt zwei ganzjährig geöffnete Gastronomiebetriebe auf rund 1.200 m Seehöhe, direkt an Skiliften. Die Skipisten werden künstlich beschneit.
  • Wette/Absicherung: 2007 kaufte er Wetterderivate bei einer Versicherung, die abhängig von der Schneelage in der Region zahlen. Bei Eintritt bestimmter Schneehöhen während einer Periode erhielt er 2008 eine Zahlung von € 110.000.
  • Streitpunkt: Das Finanzamt und das BFG sahen zunächst keine Betriebseinnahmen, weil der natürliche Schneefall für die Betriebe irrelevant sei.
  • VwGH-Entscheidung (26.5.2025, Ra 2024/15/0070): Die Auszahlung ist steuerpflichtig, da die Wetterderivate der Risikoabsicherung der Betriebe dienen. Die allgemeine Schneelage wirkt sich direkt auf Gästezahlen und Einnahmen aus, daher besteht ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Betrieben.

Fazit:
Gewinne aus derart betrieblich veranlassten Wetterderivaten sind Teil des notwendigen Betriebsvermögens und steuerpflichtig. Betriebsausgaben
(€ 36.940) und Betriebseinnahmen (€ 110.000) sind entsprechend zu erfassen.

© Stingl Steuer- & Immobilienberatung nach Vorlage MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH

Rechtsstand: 03.11.25
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

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