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05.08.2026

Sachbezug für Elektroautos ab 1.1.2027©

Info für Dienstgeber/nehmer:innen
Info für Unternehmer:innen

Der BMF hat den Begutachtungsentwurf für eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung vorgelegt. Demnach soll es ab 2027 zu einem Sachbezug führen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Auto für private Fahrten überlässt. Ab 1.1.2027 soll der Sachbezug 0,375 % der Anschaffungskosten des E-Autos, maximal € 180 pro Monat, betragen. Ab 1.1.2028 soll der Sachbezug 0,625 % der Anschaffungskosten, maximal € 300, betragen.

© Klienten- und KollegenInfo

Rechtsstand: 05.08.26
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