Stingl Infos.
28.10.2024

Reise- und Fahrtkosten ab 2025©

Info für Dienstgeber/nehmer:innen
  • Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder

Die als steuerfreier Kostenersatz anerkannten Tagesgelder für Inlandsdienstreisen werden auf € 30 (derzeit: € 26,40) und das pauschale Nächtigungsgeld auf € 17 (derzeit: € 15) erhöht.

  • Anhebung der Kilometergelder und Kostenersätze für öffentliche Verkehrsmittel

Das km-Geld wird für PKW, Motorräder und Fahrräder auf einheitlich € 0,50 pro Kilometer (derzeit gelten für PKW € 0,42, für Motoräder € 0,24, für Fahrräder und E-Bikes € 0,38) angehoben. Auch für mitbeförderte Personen wird ein einheitlicher Satz von € 0,15 angesetzt. Dazu kommt für Fahrräder eine Verdoppelung der Obergrenze auf 3.000 km pro Jahr, bis zu der km-Geld maximal angesetzt werden kann. Für Fußgänger kommt eine Halbierung der Untergrenze auf 1 km, ab der km-Geld angesetzt werden kann.

  • Anhebung der Sätze für Beförderungszuschüsse, die der Arbeitgeber bei Öffi-Nutzung steuerfrei auszahlen kann.
  • für die ersten 50 Kilometer € 0,50
  • für die weiteren 250 Kilometer € 0,20
  • für jeden weiteren Kilometer € 0,10

© Grundlage Allaudit Newsletter

Rechtsstand: 28.10.24
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

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