28.10.2024
Reise- und Fahrtkosten ab 2025©
Info für Dienstgeber/nehmer:innen
- Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder
Die als steuerfreier Kostenersatz anerkannten Tagesgelder für Inlandsdienstreisen werden auf € 30 (derzeit: € 26,40) und das pauschale Nächtigungsgeld auf € 17 (derzeit: € 15) erhöht.
- Anhebung der Kilometergelder und Kostenersätze für öffentliche Verkehrsmittel
Das km-Geld wird für PKW, Motorräder und Fahrräder auf einheitlich € 0,50 pro Kilometer (derzeit gelten für PKW € 0,42, für Motoräder € 0,24, für Fahrräder und E-Bikes € 0,38) angehoben. Auch für mitbeförderte Personen wird ein einheitlicher Satz von € 0,15 angesetzt. Dazu kommt für Fahrräder eine Verdoppelung der Obergrenze auf 3.000 km pro Jahr, bis zu der km-Geld maximal angesetzt werden kann. Für Fußgänger kommt eine Halbierung der Untergrenze auf 1 km, ab der km-Geld angesetzt werden kann.
- Anhebung der Sätze für Beförderungszuschüsse, die der Arbeitgeber bei Öffi-Nutzung steuerfrei auszahlen kann.
- für die ersten 50 Kilometer € 0,50
- für die weiteren 250 Kilometer € 0,20
- für jeden weiteren Kilometer € 0,10
© Grundlage Allaudit Newsletter




