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10.07.2026

Privaten Strom in Betriebs-Kfz laden©

Info für Steuerzahler:innen

Beim Thema Stromladen in ein Elektro-Kfz wird deutlich, wie viele unterschiedliche Konstellationen möglich sind und jeweils andere steuerliche Folgen nach sich ziehen.
Im Folgenden dürfen wir Ihnen eine hoffentlich hilfreiche Übersicht übermitteln:

  1. Wird ein betrieblich verwendetes E-Fahrzeug mit privat erzeugtem Strom beladen, liegt dem Grunde nach eine Nutzungseinlage vor. Der Aufwand für den Strom ist daher als Betriebsausgabe anzusetzen.
  2. Wird für ein E-Fahrzeug im Privatvermögen, das betrieblich verwendet wird, Kilometergeld angesetzt, ist damit auch der Aufwand für den Strom abgegolten,…
  3. werden hingegen Betriebsausgaben in tatsächlicher Höhe angesetzt, ist Voraussetzung für die Berücksichtigung als Betriebsausgabe, dass Ladezeitpunkt, Ladeort und Lademenge durch das Kraftfahrzeug selbst oder durch eigene Apps bzw. Aufzeichnungen des Herstellers (charging history) nachweisbar sind und über die betriebliche Nutzung entsprechende Aufzeichnungen geführt werden (Stichwort Fahrtenbuch).
  4. Die Betriebsausgaben sind in der Höhe des nachgewiesenen tagesaktuellen Strompreises oder in Anlehnung an eine spezielle Regelung in der Sachbezugswertverordnung durch Anwendung der durchschnittlichen Stromkosten, die für das jeweilige Jahr in der Findok veröffentlicht werden, zu berücksichtigen.
  5. Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2026 gemäß dem BMF-Erlass 32,806 Cent/kWh.

© SWR

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