Stingl Infos.
03.12.2024

Öko-Zuschlag für Wohngebäude©

Info für Immobilien

Der für die Jahre 2024 und 2025 befristet geltende Öko-Zuschlag von 15 % kann als zusätzliche Betriebsausgabe für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu Wohnzwecken überlassenen Gebäuden geltend gemacht werden. Begünstigte Maßnahmen sind u.a. eine Gebäudedämmung, der Austausch von Fenstern, Dach und Fassadenbegrünungen und der Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem.

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