Öko-Zuschlag bei Sanierung©
Bei Aufwendungen von Gebäudesanierungen im Bereich der Vermietung von Wohngebäuden gibt es in den Kalenderjahren 2024 und 2025, neben der Normal-AfA einen 15% Öko-Zuschlag für eine thermisch-energetische Sanierung (wie Wärmedämmung) oder für einen Heizungstausch (Ersatz eines fossilen Heizungssystems).
Beispiel: Investition €100.000,- Absetzung möglich iHv € 115.000,-
Unter den ersten Punkt „thermisch-energetische Sanierung fallen insbesondere:
- die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken, Dächern oder Böden
- der Austausch von Fenstern oder Außentüren
- die Dach und Fassadenbegrünung
Unter den zweiten Punkt „Heizkesseltausch“ fallen:
- die Umstellung auf eine Wärmepumpe
- eine Holzzentralheizung
- ein Fernwärmeanschluss
Der Öko Zuschlag steht dabei für den Erhaltungsaufwand genauso für den Herstellungsaufwand zu.
Dies ist im Betriebs-, wie auch im Privatvermögen (V+V) vorgesehen – entweder sofort gewinnmindernd oder im Privatbereich über 15 Jahre, zusätzlich zu den Sanierungsaufwendungen. Für Privatpersonen wurde die Möglichkeit geschaffen thermisch-energetische Gebäudeinvestitionen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend zu machen.