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20.08.2024

Öko-Zuschlag bei Sanierung©

Info für Immobilien

Bei Aufwendungen von Gebäudesanierungen im Bereich der Vermietung von Wohngebäuden gibt es in den Kalenderjahren 2024 und 2025, neben der Normal-AfA einen 15% Öko-Zuschlag für eine thermisch-energetische Sanierung (wie Wärmedämmung) oder für einen Heizungstausch (Ersatz eines fossilen Heizungssystems).

Beispiel: Investition €100.000,- Absetzung möglich iHv € 115.000,-

Unter den ersten Punkt „thermisch-energetische Sanierung fallen insbesondere:

  • die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken, Dächern oder Böden
  • der Austausch von Fenstern oder Außentüren
  • die Dach und Fassadenbegrünung

Unter den zweiten Punkt „Heizkesseltausch“ fallen:

  • die Umstellung auf eine Wärmepumpe
  • eine Holzzentralheizung
  • ein Fernwärmeanschluss

Der Öko Zuschlag steht dabei für den Erhaltungsaufwand genauso für den Herstellungsaufwand zu.

Dies ist im Betriebs-, wie auch im Privatvermögen (V+V) vorgesehen – entweder sofort gewinnmindernd oder im Privatbereich über 15 Jahre, zusätzlich zu den Sanierungsaufwendungen. Für Privatpersonen wurde die Möglichkeit geschaffen thermisch-energetische Gebäudeinvestitionen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend zu machen.

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