Mieten ab 1.4.2025©
Von den Regierungsparteien wurde im Nationalrat ein „Mietpreisstopp“ ab dem Jahr 2025 im Parlament beschlossen, welcher bereits am 19.3.2025 in Kraft getreten ist. Betroffen sind die mietrechtlichen Kategoriebeträge, mietrechtliche Richtwerte und spezielle WGG-Entgeltbestandteile.
Tipp: Noch bevor die „Mietpreisbremse“ des 3. MILG (Mietrechtliches Inflationsmilderungsgesetz) mit 1.4.2025 erstmals im MRG wirksam geworden wäre (sh unsere Info vom 27.3.2024) wurde diese nunmehr vom 4. MILG, in Kraft getreten am 19.3.2025 verdrängt:
- Mietrechtliche Kategoriebeträge
Die Anpassung der mietrechtlichen Kategoriebeträge am 1.4.2025 entfällt, womit die aktuell geltenden Kategoriebeträge bis 31.3.2026 wirksam bleiben.
Tipp: damit ist ein dauerhafter Wertverlust von 4,2% eingetreten (sh Kothbauer in immolex 2025/59)
- Mietrechtliche Richtwerte
Die Anpassung der mietrechtlichen Richtwerte am 1.4.2025 entfällt, womit die aktuell geltenden Richtwerte bis 31.3.2026 wirksam bleiben.
Tipp: Damit ist ein dauerhafter Wertverlust von 2,9% eingetreten (sh Kothbauer in immolex 2025/59)
- WGG-Bestandteile
Die Anpassung bestimmter Entgeltbestandteile nach dem WGG (Grundmiete, Wiedervermietungsentgelt, SEBG-Entgelt, EVB) entfällt ab 1.4.2025.
Tipp: Damit ist ein dauerhafter Wertverlust von 2,9% eingetreten (sh Kothbauer in Immolex 2025/59)
Die im 3. MILG ab dem 1.4.2026 vorgesehenen Veränderungen des VPI soll auf das Jahr 2025 abgestellt werden, mit maximal 5%, darüber nur zur Hälfte.
Ein neuer Index ist ab 2028 für Wohnraumvermietung mit einer Anhebungsgrenze im Ausmaß von 3% plus der Hälfte der darüberhinausgehenden Teuerung, vorgesehen, gültig auch für angemessene und freie Mietzinse!

© Stingl Steuer- & Immobilienberatung




