Stingl Infos.
21.11.2025

Maßnahmen vor Jahresende: Reparaturbonus & Handwerkerbonus©

Info für Steuerzahler:innen

Reparaturbonus:

Elektro- und Elektronikgeräte, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, sowie Fahrräder haben für gewöhnlich eine längere Lebensdauer als man glaubt. Um die Reparaturen solcher Gegenstände attraktiver zu machen und damit die Mentalität einer „Wegwerfgesellschaft“ einzudämmen, wurde der Reparaturbonus geschaffen.

Dabei werden Reparaturen, Service und Wartung sowie Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten bzw. Service- oder Wartungsleistungen für Elektro- bzw Elektronikgeräte und Fahrräder gefördert. Gefördert werden pro Reparaturbon (welcher mehrmals erstellt werden kann, solange Budget im Fördertopf vorhanden ist) 50 % der förderfähigen Brutto-Kosten, maximal jedoch € 200 für eine Reparatur, Service oder Wartung (bzw. € 30 für einen Kostenvoranschlag).

Die Erstattung der Kosten erfolgt direkt an den Konsumenten, welcher vorab den vollen Rechnungs­betrag an den Dienstleistungsbetrieb zu bezahlen hat. Die Erstellung des Reparaturbons (muss vor der Reparatur erstellt werden) erfolgt online über www.reparaturbonus.at.

Hinweis:
Die Fördermittel für den Reparaturbonus sind zum Zeitpunkt der Erstellung der Checkliste bereits ausgeschöpft. Der Reparaturbonus soll im Laufe des Dezember 2025 evaluiert werden, wobei Reparaturen im engeren Haushaltsbereich angedacht sind. Danach ist geplant, dass die Förderaktion gegen Ende des Jahres mit angepassten Förderungskriterien neu startet. Die relevanten Informationen können auf der Webseite des Reparaturbonus abgerufen werden.

Handwerkerbonus:

Ein weiterer Teil des Konjunkturstärkungspakets „Wohnraum und Bauoffensive“ ist der sogenannte Handwerkerbonus.
Dabei werden Arbeitsleistungen von Handwerkern für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensraum gefördert. Die Arbeiten im eigenen Zuhause reichen beispielsweise vom Ausmalen, Fliesenlegen oder Kücheneinbau bis zu Gewerken wie Dachdecker, Installateur oder Baumeister.

Maßnahmen müssen nach dem 1.3.2024 begonnen und vor dem 31.12.2025 abgeschlossen sein. Im Jahr 2025 können maximal durchgeführte Maßnahmen bis zu einem Betrag von € 7.500 gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt 20 % dieses Betrags und ist damit mit € 1.500 im Jahr 2025 gedeckelt. Eine Beantragung im Jahr 2025 ist seit dem 1.3.2025 möglich

Die Beantragung erfolgt online über www.handwerkerbonus.gv.at.

© Klienten- und KollegenInfo

Rechtsstand: 21.11.25
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

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