13.07.2026
Kurzfristige Vermietung von zwei Wohnungen als vermögensverwaltende Tätigkeit©
Info für Immobilien
§§ 23, 28 EStG
BFG 16. 1. 2026, RV/7102269/2021
Eine Vermietung von zwei Wohnungen mit insgesamt sechs Betten, die kurzfristig an Touristen über Booking.com bzw Airbnb erfolgt, überschreitet nicht jenes Ausmaß, das üblicherweise mit der Vermögensverwaltung verbunden ist. Die Erbringung solcher Nebenleistungen wie die Endreinigung, das Waschen der Wäsche, das Betreuen bei Gebrechen und praktische Tipps für die Gäste spricht aus steuerlicher Sicht noch nicht für das Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb. Im konkreten Fall war daher noch vom Vorliegen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auszugehen.
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