Stingl Infos.
17.12.2025

Keine Umsatzsteuerpflicht bei Pkw-Überlassung an Dienstnehmer ohne Vorsteuerabzug©

Info für Unternehmer:innen

Das BFG hat kürzlich entschieden, dass die Zurverfügungstellung eines Pkw an Mitarbeiter nicht mit Umsatzsteuer belastet werden muss, wenn das Fahrzeug ursprünglich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war.

Hintergrund:
Ein Arbeitgeber hatte zwei Dienstnehmern jeweils einen Pkw zur Verfügung gestellt, die sowohl privat als auch betrieblich genutzt wurden. Obwohl beim Ankauf kein Vorsteuerabzug möglich war (§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG), setzte das Finanzamt Umsatzsteuer für die Nutzung an, da es die Arbeitsleistung als „Gegenleistung“ einstufte.

Das BFG sieht das anders:
Wenn schon beim Ankauf des Autos keine Umsatzsteuer abgezogen werden durfte, soll auch bei der Nutzung durch Mitarbeiter keine Umsatzsteuer anfallen. Andernfalls käme es zu einer doppelten steuerlichen Belastung – was europarechtlich nicht zulässig ist.

Frühere Entscheidungen des BFG und die Literatur argumentieren hingegen für eine Umsatzsteuerpflicht.

Die Amtsrevision ist unter Ra 2025/15/0021 anhängig – eine Entscheidung des VwGH könnte hier für Rechtsklarheit sorgen. Es ist zu hoffen, dass der VwGH der aktuellen Rechtsansicht des BFG zustimmt!

© Stingl Steuer- & Immobilienberatung

Rechtsstand: 17.12.25
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

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