Geplante Verschärfungen bei der Immobilienertragsteuer bei Altvermögen©
Die Bundesregierung plant die Besteuerung von Altvermögensliegenschaften zu erhöhen. Im Folgenden möchten wir ein Überblick über die geplanten Maßnahmen geben:
Höhere Bemessungsgrundlage für Altvermögen
Für Grundstücke, die am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren („Altvermögen“), sollen die pauschalen Anschaffungskosten von 86% auf 80% reduziert werden. Dadurch steigt der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn und damit die Immobilienertragsteuer um knapp 43%.
Beispiel:
Veräußerung von Altvermögen bis 31.12.2026
| Veräußerungserlös | 1.000.000 |
| pauschale Anschaffungskosten 86% | – 860.000 |
| Veräußerungsgewinn | 140.000 |
| ImmoESt 30% | 42.000 |
Veräußerung von Altvermögen ab 1.1.2027
| Veräußerungserlös | 1.000.000 |
| pauschale Anschaffungskosten 80% | – 800.000 |
| Veräußerungsgewinn | 200.000 |
| ImmoESt 30% | 60.000 |
Auswirkungen auf Umwidmungen von Altvermögen
Für Grundstücke des Altvermögens welche umgewidmet worden sind, sollen sich die steuerlichen Anschaffungskosten von 40% auf 30% reduzieren. Durch die Absenkung der pauschalen Anschaffungskosten erhöht sich der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn und damit die Immobilienertragsteuer um knapp 17%.
Beispiel:
Veräußerung von Altvermögen bis 31.12.2026
| Veräußerungserlös | 1.000.000 |
| pauschale Anschaffungskosten 40% | – 400.000 |
| Veräußerungsgewinn | 600.000 |
| ImmoESt 30% | 180.000 |
Veräußerung von Altvermögen ab 1.1.2027
| Veräußerungserlös | 1.000.000 |
| pauschale Anschaffungskosten 30% | – 300.000 |
| Veräußerungsgewinn | 700.000 |
| ImmoESt 30% | 210.000 |
Für Verkäufe ab dem 1.7.2025 von nach dem 31.12.2024 umgewidmeten Grundstücken wurde bereits letztes Jahr ein Umwidmungszuschlag in Höhe von 30% eingeführt. Siehe hierzu unsere Infos vom 13.01.2026.
Die ImmoEST erhöhte sich dadurch für umgewidmete Altvermögensgrundstücke von 18% auf 23,4% des Veräußerungserlöses. Da ab 2027 nun auch die pauschalen Anschaffungskosten für umgewidmetes Altvermögen von 40% auf 30% reduziert werden sollen, erhöht sich die Belastung nun auf insgesamt 27,3% basierend auf dem Veräußerungserlös.
Veräußerung von nach dem 31.12.2024 umgewidmeten Altvermögen bis 31.12.2026
| Veräußerungserlös | 1.000.000 |
| pauschale Anschaffungskosten 40% | – 400.000 |
| vorläufiger Veräußerungsgewinn | 600.000 |
| zzgl. Umwidmungszuschlag 30% | 180.000 |
| Veräußerungsgewinn | 780.000 |
| ImmoESt 30% | 234.000 |
Veräußerung von nach dem 31.12.2024 umgewidmeten Altvermögen ab 1.1.2027
| Veräußerungserlös | 1.000.000 |
| pauschale Anschaffungskosten 30% | – 300.000 |
| vorläufiger Veräußerungsgewinn | 700.000 |
| zzgl. Umwidmungszuschlag 30% | 210.000 |
| Veräußerungsgewinn | 910.000 |
| ImmoESt 30% | 273.000 |
Tipp:
Für viele Liegenschaftseigentümer wird es sinnvoll sein, geplante Verkäufe und Übertragungen zeitnah zu prüfen. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns unter office@stingl.com.
Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden, wie der Gesetzgebungsprozess weiterverläuft.
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