Stingl Infos.
12.06.2026

Geplante Verschärfungen bei der Immobilienertragsteuer bei Altvermögen©

Info für Immobilien

Die Bundesregierung plant die Besteuerung von Altvermögensliegenschaften zu erhöhen. Im Folgenden möchten wir ein Überblick über die geplanten Maßnahmen geben:

Höhere Bemessungsgrundlage für Altvermögen

Für Grundstücke, die am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren („Altvermögen“), sollen die pauschalen Anschaffungskosten von 86% auf 80% reduziert werden. Dadurch steigt der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn und damit die Immobilienertragsteuer um knapp 43%.

Beispiel:

Veräußerung von Altvermögen bis 31.12.2026

Veräußerungserlös  1.000.000  
pauschale Anschaffungskosten 86%–  860.000  
Veräußerungsgewinn     140.000  
ImmoESt 30%42.000  

Veräußerung von Altvermögen ab 1.1.2027

Veräußerungserlös  1.000.000  
pauschale Anschaffungskosten 80%–  800.000  
Veräußerungsgewinn     200.000  
ImmoESt 30%60.000  

Auswirkungen auf Umwidmungen von Altvermögen

Für Grundstücke des Altvermögens welche umgewidmet worden sind, sollen sich die steuerlichen Anschaffungskosten von 40% auf 30% reduzieren. Durch die Absenkung der pauschalen Anschaffungskosten erhöht sich der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn und damit die Immobilienertragsteuer um knapp 17%.

Beispiel:

Veräußerung von Altvermögen bis 31.12.2026

Veräußerungserlös  1.000.000  
pauschale Anschaffungskosten 40%–  400.000  
Veräußerungsgewinn     600.000  
ImmoESt 30%180.000  

Veräußerung von Altvermögen ab 1.1.2027

Veräußerungserlös  1.000.000  
pauschale Anschaffungskosten 30%–  300.000  
Veräußerungsgewinn     700.000  
ImmoESt 30%210.000  

Für Verkäufe ab dem 1.7.2025 von nach dem 31.12.2024 umgewidmeten Grundstücken wurde bereits letztes Jahr ein Umwidmungszuschlag in Höhe von 30% eingeführt. Siehe hierzu unsere Infos vom 13.01.2026.

Die ImmoEST erhöhte sich dadurch für umgewidmete Altvermögensgrundstücke von 18% auf 23,4% des Veräußerungserlöses. Da ab 2027 nun auch die pauschalen Anschaffungskosten für umgewidmetes Altvermögen von 40% auf 30% reduziert werden sollen, erhöht sich die Belastung nun auf insgesamt 27,3% basierend auf dem Veräußerungserlös.

Veräußerung von nach dem 31.12.2024 umgewidmeten Altvermögen bis 31.12.2026

Veräußerungserlös1.000.000  
pauschale Anschaffungskosten 40%–  400.000  
vorläufiger Veräußerungsgewinn600.000  
zzgl. Umwidmungszuschlag 30%180.000  
Veräußerungsgewinn780.000  
ImmoESt 30%234.000  

Veräußerung von nach dem 31.12.2024 umgewidmeten Altvermögen ab 1.1.2027

Veräußerungserlös1.000.000  
pauschale Anschaffungskosten 30%–  300.000  
vorläufiger Veräußerungsgewinn700.000  
zzgl. Umwidmungszuschlag 30%210.000  
Veräußerungsgewinn910.000  
ImmoESt 30%273.000  

Tipp:
Für viele Liegenschaftseigentümer wird es sinnvoll sein, geplante Verkäufe und Übertragungen zeitnah zu prüfen. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns unter office@stingl.com.

Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden, wie der Gesetzgebungsprozess weiterverläuft.

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