Stingl Infos.
05.09.2025

Freie Dienstnehmer – vorgesehene Änderungen©

Info für Dienstgeber/nehmer:innen

Freie Dienstnehmer sind Personen, die für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit für einen Auftraggeber arbeiten, ohne sich in persönliche Abhängigkeit zu begeben.
In der beiliegenden Übersicht sind die derzeit wesentlichen Abgrenzungskriterien zum „echten“ Dienstvertrag bzw. Werkvertrag dargestellt.
Ab 2026 ist u.a. vorgesehen, dass freie Dienstnehmer in Kollektivverträge eingebunden werden können, gesetzliche Kündigungsfristen (4 Wochen bzw. 6 Wochen ab dem 2. Dienstjahr) sind vorgesehen, etc. Die Gesetzesverordnung ist abzuwarten.

© Stingl Steuer- & Immobilienberatung

Rechtsstand: 05.09.25
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

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