Doppelte Haushaltsführung: keine fixe 55 m²-Grenze©
Das BFG (23.03.2026, RV 7104940/2018) hatte in einer Entscheidung zu beurteilen, in welcher Höhe die Kosten für die Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Grundsätzlich sind bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung nur die Kosten einer zweckentsprechenden Unterkunft am Beschäftigungsort abzugsfähig. Laut LStR Rz 349 ist dies für eine Mietwohnung eine Wohnungsgröße von ca. 55 m².
Sachverhalt
Im konkreten Fall war die Notwendigkeit des Zweitwohnsitzes unstrittig. Der Steuerpflichtige bewohnte am Beschäftigungsort jedoch eine Wohnung mit 68,24 m² Wohnfläche und rund 12 m² Terrasse. Das Finanzamt wollte die abzugsfähigen Kosten daher auf eine Wohnungsgröße von 55 m² begrenzen.
Entscheidung des BFG
Das BFG folgte der pauschalen Kürzung auf 55 m² nicht. Ob eine Wohnung am Beschäftigungsort zweckentsprechend ist, könne nicht allein anhand einer starren Quadratmetergrenze beurteilt werden. Maßgeblich seien vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalles. Für die Beurteilung zog das BFG insbesondere
- die durchschnittliche Wohnungsgröße in Wien im Jahr 2016,
- den durchschnittlichen Mietpreis im jeweiligen Bezirk,
- die tatsächliche Wohnfläche sowie
- die eingeschränkte Nutzbarkeit der Terrasse heran. Die Terrasse wurde nicht voll, sondern nur mit einem Viertel angesetzt, weil sie nicht denselben Nutzwert wie Wohnraum hat.
Im Ergebnis wurden die Mietkosten nicht bloß im Ausmaß von 55 m², sondern auf Basis einer zweckentsprechenden Wohnungsgröße von 68,5 m² berücksichtigt. Garagierungskosten wurden hingegen nicht als Werbungskosten anerkannt.
Tipp:
Die Einschränkung einer Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auf 55m2 ist laut BFG nicht geeignet um die abzugsfähigen Werbungskosten zu beurteilen. Viel mehr haben für die Beurteilung einer zweckentsprechenden Wohnung ortübliche Wohnungsgrößen und Mietpreise berücksichtigt zu werden. Das BFG zog hierfür Vergleichsdaten aus dem Immobilienpreisspiegel der WKO sowie der Statistik Austria heran.
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