Stingl Infos.
19.11.2024

Bewertung von Gebäudeentnahmen bei Personengesellschaften 2024©

Info für Immobilien

                                                                                                                     

1.    Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Grundsätzlich sind Entnahmen von Wirtschaftsgütern aus dem betrieblichen in den privaten Bereich mit dem Teilwert anzusetzen.

1.1. Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen

– bis 30.6.2023 Teilwert

– ab 1.7.2023 Buchwert2) im Ausmaß der Eigenquote7)

– ab 1.7.2024 Teilwert im Ausmaß der Fremdquote6)

1.2. Entnahme von Grund und Boden1) aus dem Betriebsvermögen

              Buchwert2)5) ansetzbar im Ausmaß der Eigenquote7)

              – ab 1.7.2024 Teilwert im Ausmaß der Fremdquote6)

2.    Betriebsaufgabe

2.1. Übernahme von Gebäuden bei Betriebsaufgabe ins Privatvermögen

– bis 30.6.2023 Gemeiner Wert3)

– ab 1.7.2023 Buchwert2)4) im Ausmaß der Eigenquote7)

– ab 1.7.2024 Teilwert im Ausmaß der Fremdquote6)

2.2. Übernahme von Grund und Boden bei Betriebsaufgabe ins Privatvermögen

– Buchwert2)5) ansetzbar (auf Antrag gemeiner Wert)

© Stingl Steuer- & Immobilienberatung GmbH & Co KG

Rechtsstand: 19.11.24
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

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