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10.07.2026

Änderung bei der Aufteilung des Familienbonus Plus©

Info für Steuerzahler:innen

Bei gemeinsam lebenden (Ehe-)Partnern kann der Familienbonus Plus für ein Kind aufgeteilt werden. Im Fall von getrennten Eltern kann der Familienbonus Plus zwischen jenem Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht, und dem getrennt lebenden Elternteil nur dann aufgeteilt werden, wenn der getrennt Lebende den Unterhalt für das Kind bezahlt. In beiden genannten Aufteilungssituationen (gemeinsam oder getrennt Lebende) kann derzeit die Aufteilung 50:50 erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine der beiden Personen gänzlich verzichtet und die andere Person den vollen Familienbonus Plus erhält.

Ab 2027 wird neu geregelt: Für Kinder, die älter als 4 Jahre sind, ist eine Aufteilung zwischen den beiden Personen zwingend im Ausmaß 75:25 oder 50:50 zu wählen. Diese zwingende Aufteilung des Familienbonus Plus soll einen Anreiz schaffen, wieder eine Berufstätigkeit aufzunehmen.

© Klienten- und KollegenInfo

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