Maßnahmen vor Jahresende 2024 – GSVG©
GSVG-Befreiung
Kleinstunternehmer:innen (Jahresumsatz unter 35.000 €, Einkünfte unter 6.221,28 €) können eine GSVG-Befreiung für 2024 bis 31. Dezember 2024 beantragen. Berechtigt sind Jungunternehmer:innen (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Personen ab 60 Jahren (Regelpensionsalter) bzw. Personen über 57 Jahre, wenn die genannten Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden. Die Befreiung kann auch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld oder bei Bestehen einer Teilversicherung während der Kindererziehung beantragt werden. Diesbezüglich gilt eine monatliche Grenze von 518,44 € bzw. ein monatlicher Umsatz von 2.916,67 € (jeweils im Durchschnitt).
Vorauszahlung von GSVG-Beiträgen
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen wird eine Vorauszahlung von GSVG-Beiträgen dann anerkannt, wenn diese in ihrer Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung für das betreffende Jahr entspricht. Rechnen Sie mit einer Nachzahlung, können Sie durch Leistung einer freiwilligen Vorauszahlung den Gewinn reduzieren bzw. glätten und damit eventuell nachteilige Progressionssprünge vermeiden.
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