Stingl Infos.
24.11.2025

Entfall von Nebengebühren für das Eigenheim©

Info für Steuerzahler:innen

Im Rahmen des Konjunkturstärkungspakets „Wohnraum und Bauoffensive“ wurde im Jahr 2024 eine befristete Abschaffung von Nebengebühren für das Eigenheim geschaffen (s. unsere Info vom 18.07.2024).

Zu den befristet abgeschafften Nebengebühren zählen Pfandrechtsgebühren für Darlehen und Eintragungsgebühren im Grundbuch.

Das Eigenheim muss zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des einzutragenden Eigentümers verwendet werden. Das Rechtsgeschäft muss nach dem 31.3.2024 abgeschlossen worden sein und der Antrag auf Eintragung im Zeitraum 1.7.2024 bis 30.6.2026 gestellt werden. Die Gebührenbefreiung besteht nur für eine Bemessungsgrundlage bis zu  € 500.000, daher ist die maximale Gebührenersparnis € 11.500 (1,2 % Pfandrechtsgebühr und 1,1 % Eintragungsgebühr).

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