11.12.2025
Berechnung der 10%-Grenze beim Spendenabzug©
Info für Steuerzahler:innen
Das BFG (27. 5. 2025, RV/7101313/2025) hat klargestellt, wie die 10%-Grenze für den Spendenabzug gemäß § 18 Abs 1 Z 7 EStG zu berechnen ist, wenn ein Steuerpflichtiger sowohl inländische als auch ausländische (progressionsvorbehaltene) Einkünfte bezieht.
Kernaussagen der Entscheidung
- Für die Berechnung der 10%-Grenze sind ausschließlich die inländischen Einkünfte heranzuziehen.
Ausländische, in Österreich steuerbefreite Einkünfte, die lediglich dem Progressionsvorbehalt unterliegen, erhöhen die Bemessungsgrundlage für die abzugsfähigen Spenden nicht. - Der Teil der Spenden, der aufgrund der 10%-Grenze nicht abzugsfähig ist, wirkt sich dennoch beim Progressionsvorbehalt aus.
Da die Finanzierung der Spenden auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die ausländischen Einkünfte beeinflusst hat, ist der nicht abzugsfähige Spendenbetrag in die Berechnung des Progressionsvorbehaltes einzubeziehen.
Praktische Konsequenzen
- Bei in- und ausländischen Einkünften kann die 10%-Grenze niedriger ausfallen, als erwartet.
- Trotz Nichtabzugsfähigkeit im Inland sind Spenden für die Ermittlung des Steuersatzes relevant, wenn ausländische Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
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