Antragstellung Gruppenbesteuerung©
geschaffen werden, Gewinne und Verluste der einbezogenen Gesellschaften auszugleichen. Voraussetzungen sind die finanzielle Verbindung (Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % und Mehrheit der Stimmrechte) seit Beginn des Wirtschaftsjahres sowie ein entsprechend beim Finanzamt eingebrachter und sorgsam unterfertigter Gruppenantrag (die amtlichen Formulare müssen im Original unterzeichnet eingereicht werden – Unterfertigung mittels elektronischer Signatur und Einbringung über FinanzOnline ist jedoch möglich). Bei allen Kapitalgesellschaften, die das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr haben (d.h. Bilanzstichtag 31.12.) ist der Gruppenantrag bis spätestens 31.12.2024 einzubringen. Gleiches gilt für die Aufnahme in eine bestehende Steuergruppe (z.B., weil eine neue Beteiligung am 1.1.2024 erworben wurde).
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