Achtung Phishing-Falle: Betrügeriche E-Mails mit gefälschten Bescheiden©
Seit letzter Woche haben zahlreiche Klienten E-Mail-Schreiben erhalten, die angeblich vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) stammen. Das BMF warnt aktuell auf seiner Website ausdrücklich vor einer steigenden Anzahl gefälschter E-Mail-Nachrichten, die im Namen des Ministeriums an Bürger sowie Unternehmer versendet werden.
Die betrügerischen Nachrichten enthalten diesmal die Information, dass angeblich offene Zahlungen zu begleichen seien. Bei dieser aktuellen Betrugsmasche drängen Internetkriminelle direkt per E-Mail – häufig mit einer gefälschten Zahlungserinnerung im Anhang – auf eine Überweisung auf ausländische Konten.
Die E-Mails im Namen des BMF beziehen sich auf einen angeblich noch offenen Zahlungseingang. Neben einer „höflichen“ Aufforderung zur Überweisung liefern die Betrüger konkrete Angaben wie Empfängername, Aktenzeichen, BIC und IBAN des Zielkontos mit. Auffällig ist dabei, dass das sprachliche Niveau der Nachrichten sehr hoch ist: Die Formulierungen wirken professionell, Rechtschreib- oder Grammatikfehler sind kaum zu finden. Auch das beigefügte PDF-Anschreiben ähnelt optisch stark einem offiziellen behördlichen Dokument.
Das BMF stellt jedoch klar, dass es sich hierbei um Internet-Betrugsversuche handelt und sowohl die versendeten Nachrichten als auch die Anhänge Fälschungen sind.
Informationen des BMF erfolgen grundsätzlich ausschließlich in Form digital signierter Bescheide und werden per Post oder über die FinanzOnline-Databox zugestellt.

Woran Sie den Betrugsversuch dennoch erkennen können
Trotz des professionellen Erscheinungsbildes enthält die Phishing-Mail mehrere klare Hinweise auf die kriminellen Absichten. Besonders auffällig sind folgende Punkte:
Absenderadresse
Zwar wurde als Absendername „bmf.gv.at“ gewählt, die tatsächliche E-Mail-Adresse hat jedoch keinerlei Bezug zum Bundesministerium für Finanzen.
Zielkonto
In der Phishing-Mail wird eine niederländische IBAN als Zielkonto angegeben. Es ist nicht plausibel, dass das österreichische Finanzministerium Zahlungen auf ein ausländisches Konto verlangen würde.
Zeitlicher Druck
Die Nachricht setzt ein Überweisungsultimatum von lediglich zwei Tagen und droht mit „weiteren Maßnahmen“, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt. Behörden arbeiten nicht mit derart kurzen Fristen – der erzeugte Zeitdruck soll gezielt verunsichern.
Unpersönliche Anrede
E-Mails des BMF sind stets personalisiert. Der Phishing-Versuch beginnt hingegen mit einer allgemeinen Anrede wie „Sehr geehrte Damen und Herren“.
Weitere Informationen zu dieser Betrugsmasche finden Sie auf der Website des BMF:
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2026/jaenner-2026/email-phishing.html
Zusätzlich empfehlen wir, im Zweifel eine erhaltene Nachricht mit den aktuellen Warnmeldungen auf der Plattform Watchlist Internet abzugleichen:
https://www.watchlist-internet.at
© Stingl Steuer- & Immobilienberatung nach Vorlage BMF und Watchlist-Internet.at




