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20.02.2026

Sachbezugswerte für Wohnraum©

Info für Steuerzahler:innen

Die Sachbezugswerte (Richtwerte) für Wohnraum betragen für 2026 unverändert wie folgt in € pro Quadratmeterwert pro Monat. Die Richtwerte nach dem Richtwertegesetz verstehen sich inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer, exklusive Heizkosten. Sie sind für die Ermittlung der Sachbezugswerte für Wohnraum, den der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt, relevant.

Sachbezugswerte für Wohnraum seit 1.1.2024 nach Bundesland:

BundeslandRichtwerte seit 1.1.2024
Burgenland6,09
Kärnten7,81
Niederösterreich6,85
Oberösterreich7,23
Salzburg9,22
Steiermark9,21
Tirol8,14
Vorarlberg10,25
Wien6,67

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