Stingl Infos.
25.03.2025

Reisespesen©

Info für Dienstgeber/nehmer:innen

Die Sätze für Tages- und Nächtigungsdiäten im Innland wurden angehoben. Die darin enthaltene Vorsteuer von 10 % kann geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Auslandsdiäten.

Taggeld – InlandDauer > 3 Std bis 12 Std aliquot ein Zwölftel€ 30,00
Nächtigungsgeld – Inlandpauschal anstelle Beleg für Übernachtung€ 17,00

Das Kilometergeld wurde angehoben und vereinheitlicht.

Km-Geld PKW /Kombi/ Motorrad / FahrradKm-Geld je mitbeförderter PersonKm-Geld als Fußgänger
€ 0,50€ 0,15€ 0,38
pro Jahr max. 30.000 km (Auto), max. 3.000 km (Motorrad und Fahrrad)je Wegstrecke min. 1 km

Die neue Fahrtkostenersatzverordnung sieht ab 2025 vor, dass der Arbeitsgeber dem Arbeitnehmer die Fahrtkosten für eine Dienstreise entweder in Höhe des tatsächlichen Fahrscheinpreises nicht steuerbar ersetzen kann oder alternativ auch durch
– einen pauschalen Beförderungszuschuss für die ersten 50 km in Höhe von € 0,50/km, für die weiteren 250 km in Höhe von € 0,20/km, für darüber hinausgehende km in Höhe von € 0,10/km, maximal € 109 pro Fahrt abgabenfrei, oder
– einen Ersatz der fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel.
Für beide Varianten gilt ein abgabenfreier Höchstbetrag von € 2.450 im Kalenderjahr.

© Klienten- und KollegenInfo

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