Keine Umsatzsteuerpflicht bei Pkw-Überlassung an Dienstnehmer ohne Vorsteuerabzug©
Das BFG hat kürzlich entschieden, dass die Zurverfügungstellung eines Pkw an Mitarbeiter nicht mit Umsatzsteuer belastet werden muss, wenn das Fahrzeug ursprünglich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war.
Hintergrund:
Ein Arbeitgeber hatte zwei Dienstnehmern jeweils einen Pkw zur Verfügung gestellt, die sowohl privat als auch betrieblich genutzt wurden. Obwohl beim Ankauf kein Vorsteuerabzug möglich war (§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG), setzte das Finanzamt Umsatzsteuer für die Nutzung an, da es die Arbeitsleistung als „Gegenleistung“ einstufte.
Das BFG sieht das anders:
Wenn schon beim Ankauf des Autos keine Umsatzsteuer abgezogen werden durfte, soll auch bei der Nutzung durch Mitarbeiter keine Umsatzsteuer anfallen. Andernfalls käme es zu einer doppelten steuerlichen Belastung – was europarechtlich nicht zulässig ist.
Frühere Entscheidungen des BFG und die Literatur argumentieren hingegen für eine Umsatzsteuerpflicht.
Die Amtsrevision ist unter Ra 2025/15/0021 anhängig – eine Entscheidung des VwGH könnte hier für Rechtsklarheit sorgen. Es ist zu hoffen, dass der VwGH der aktuellen Rechtsansicht des BFG zustimmt!
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