Stingl Infos.
09.09.2025

Grundanteil bei Vermietung: Gutachten erforderlich?©

Info für Immobilien

Sachverhalt
Im Zuge des Erwerbs einer vermieteten Eigentumswohnung setzten die Käufer den Grundanteil mit rund 9% an – gestützt auf einen Immobilienpreisspiegel und regionale Preisangaben. Das Finanzamt wich davon ab und wendete die Grundanteilsverordnung an.

Ansicht der Finanzverwaltung
Bei einem durchschnittlichen Grundstückspreis über EUR 400/m² und mehr als 10 Einheiten im Gebäude ist laut Grundanteilsverordnung ein fixer Anteil von 30% für Grund und Boden anzusetzen. Eine Abweichung ist nur möglich bei Vorlage eines Gutachtens oder bei offenkundiger erheblicher Abweichung (mindestens 50%).

Entscheidung des BFG vom 24.06.2025, RV/1100116/2019
Das Bundesfinanzgericht bestätigte die Rechtsansicht der Behörde: Preisübersichten – etwa aus der Zeitschrift Gewinn – reichen für eine abweichende Aufteilung nicht aus. Da kein Sachverständigengutachten vorgelegt wurde, blieb es beim pauschalen Grundanteil von 30%.

Tipp:
Um einen von der Grundanteilverordnung abweichenden – niedrigeren – Grundanteil ansetzen zu können, muss die wesentliche Abweichung entweder offenkundigen sein, oder durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.

Grundanteil-Verordnung 20171)

Gemeinde unter 100.000 Einwohnern und Ø Preis für baureifes2) Land unter 400 €/m²Gemeinde ab 100.000 Einwohnern oder Ø Preis für baureifes2) Land mehr als 400 €/m²
20% GrundanteilGebäude mit mehr als 10 Wohn- und Geschäftseinheiten3)30% Grundanteil
20% GrundanteilGebäude mit bis zu 10 Wohn- und Geschäftseinheiten3)40% Grundanteil

1) Keine Änderung des Grundanteils, wenn dieser in der Vergangenheit im Einzelfall (Gutachten, Betriebsprüfung) nachgewiesen wurde, keine Änderung der Nutzungsdauer.
2) Baureifes Land: voll aufgeschlossenes unbebautes Bugrundstück.
3) Eigene Geschäftseinheit: jedenfalls pro angefangenen 400 m² Nutzfläche.

© Stingl Steuer- & Immobilienberatung

Rechtsstand: 09.09.25
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung; er ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für die Beratung Dritter zu dienen. Es gelten unsere Rechtlichen Hinweise.

Schreiben Sie uns!

    Jetzt bewerben!

    Als dynamisches Unternehmen und attraktiver Arbeitgeber sind wir stets auf der Suche nach kompetentem Zuwachs für unser Team.

    Stingl-Top Audit Steuerberatung

    Jetzt bewerben

    Stingl Immobilien & Top Haus

    Jetzt bewerben