Erleichterte Rückführung von Wertpapieren auf inländische Depots©
Die Rückführung von Wertpapieren aus dem Ausland in ein inländisches Depot war bisher oft langwierig, da die ausländische depotführende Stelle dem österreichischen Institut sämtliche steuerlich relevanten Daten übermitteln müsste.
Laut der im Nationalrat eingebrachten Regierungsvorlage zum AbgÄG 2025, soll dies künftig deutlich einfacher werden. Für Depotübertragungen nach dem 30.6.2026 ist eine steuerneutrale Übertragung ins Inland geplant, ohne dass die ausländische Depotbank aktiv Daten übermitteln muss. Voraussetzung ist lediglich, dass der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt folgende Informationen bekannt gibt:
- die übertragenen Wertpapiere bzw. Wirtschaftsgüter,
- die jeweiligen Anschaffungskosten,
- die aufnehmende inländische Depotstelle.
Die Verwaltungsvereinfachung ist zu begrüßen.
Tipp:
Dokumentation sichern: Stellen Sie sicher, dass sämtliche historischen Anschaffungskosten vollständig dokumentiert sind (Kaufabrechnungen, Depotauszüge).
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