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11.08.2025

Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks©

Info für Immobilien

§ 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG
BFG 13.32025, RV/7103845/2019

  • Die pauschale Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks auf Grund und Boden und Gebäude gem § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG iVm GrundanteilV ist nicht anzuwenden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse erheblich davon abweichen.
  • Ein abweichendes Aufteilungsverhältnis kann durch ein entsprechendes Gutachten eines Sachverständigen, aber auch anders nachgewiesen werden.
  • Für eine Nachweisführung sind insb die Immobilienpreisspiegel wie etwa die im Wirtschaftsmagazin „Gewinn“ veröffentlichten Grundstückswerte geeignet. Da diese Werte die An- und Aufschließungskosten nicht beinhalten, sind sie entsprechend zu erhöhen, weil für Rohbauland im Allgemeinen nur ca. 50% bis 70% der Preise für ein baufreies Land gezahlt werden.
  • Die Heranziehung der Werte nach der Grundstückswertverordnung ist für die Nachweisführung nicht geeignet.

© taxlex-SRa 2025/102

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