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12.11.2024

Arbeitsplatzpauschale und Netzkarte©

Info für Unternehmer:innen

Das Arbeitsplatzpauschale steht für Aufwendungen aus der (teilweise) betrieblichen Nutzung der eigenen Wohnung zu, wenn kein anderer Raum für die betrieblichen Tätigkeit zur Verfügung steht. Es wird zwischen dem „großen“ und dem „kleinen“ Pauschale unterschieden:

  • € 1.200 pro Jahrstehen zu, wenn keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit von mehr als € 12.816 erzielt werden, für die außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht.
  • € 300 pro Jahr stehen zu, wenn die anderen Aktiveinkünfte mehr als € 12.816 betragen. Daneben sind Aufwendungen für ergonomisches Mobiliar abzugsfähig (ebenfalls max € 300 pro Jahr).

Seit 2023 können auch Selbstständige 50% der Ausgaben für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel als Betriebsausgaben  absetzen, sofern diese auch für betriebliche Fahrten verwendet werden. Dieser Betrag kann auch bei der Basispauschalierung oder der Kleinunternehmerpauschalierung als zusätzliche Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

© Allaudit

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