Arbeitnehmerveranlagung 2024 – Drei Wege zur Steuergutschrift©
Die folgende Information stellt den Versuch einer kurzen und praxisnahen Zusammenfassung der wichtigsten Varianten der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 dar.
Die Arbeitnehmerveranlagung bietet vielen lohnsteuerpflichtigen Personen die Möglichkeit, zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Es gibt drei unterschiedliche Arten der Veranlagung:
1. Antragslose Veranlagung:
Diese erfolgt automatisch durch das Finanzamt, wenn ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, bis 30. Juni 2025 kein Antrag gestellt wurde und sich aus den bereits gemeldeten Daten (Lohnzettel, Spenden, Kirchenbeiträge) eine Gutschrift von mindestens € 5 ergibt.
Tipp: Wer zusätzliche Ausgaben geltend machen möchte, kann nachträglich innerhalb von fünf Jahren eine Antragsveranlagung einreichen.
2. Antragsveranlagung (freiwillig):
Diese kann innerhalb von fünf Jahren – für 2024 somit bis Ende 2029 – digital via FinanzOnline oder schriftlich mit dem Formular L1 eingereicht werden. Hier können zusätzliche Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Hinweis: Bei erwarteter Nachzahlung kann der Antrag zurückgezogen werden. Eine Vorabberechnung über FinanzOnline wird empfohlen.
3. Pflichtveranlagung:
Eine Steuererklärung muss verpflichtend abgegeben werden, wenn z.?B.:
- Nebeneinkünfte über € 730 erzielt wurden,
- gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Jobs bestanden,
- Krankengeld bezogen wurde oder
- zu Unrecht Absetzbeträge (z.B. Pendlerpauschale, Familienbonus Plus) gewährt wurden.
Fristen:
- Elektronisch: bis 30. Juni 2025
- In Sonderfällen (z.B. zwei Dienstverhältnisse): bis 30. September 2025
Sollten Sie Fragen zur optimalen Vorgangsweise oder zu Ihrer persönlichen Situation haben, wenden Sie sich gerne an uns.
©Stingl Steuer- & Immobilienberatung