12.03.2025
Aktuelle Sachbezugswerte bei Kraftfahrzeugen©
Info für Dienstgeber/nehmer:innen
Für die Privatnutzung eines Firmen-PKW sind basierend auf den CO2-Emissionswerten nach dem WLTP-Messverfahren bei Erstzulassung in 2025 folgende Sachbezugswerte anzusetzen:
Sachbezug | Fahrzeugtyp | CO2-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung nach WLTP | max. pm. |
---|---|---|---|
2 % | alle PKW und Hybridfahrzeuge | 2025: über 126 g/km | € 960 |
1,5 % | ökologische PKW und Hybridfahrzeuge | 2025: bis 126 g/km | € 720 |
0 % | Elektroautos | 0 g/km | € 0 |
0 % | Fahrräder /E-Kräfträder | 0 g/km | € 0 |
Die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges (ausgenommen (E-)Fahrrad) schließt ein Pendlerpauchale aus, selbst dann, wenn Kostenbeiträge geleistet werden.
Firmenparkplatz
Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge unverändert ein Sachbezug von monatlich € 14,53 anzusetzen. Dies gilt auch für Elektroautos.
© Klienten- und KollegenInfo