ORF-Beitrag im betrieblichen Bereich©
Das seit 1.1.2024 geltende ORF-Beitrags-Gesetz (OBG) sieht auch eine Beitragspflicht für Unternehmer vor. Im betrieblichen Bereich umfasst die Beitragspflicht jene Unternehmer, die kommunalsteuerpflichtig sind. Der ORF-Beitrag muss je Gemeinde, in der mindestens eine Betriebsstätte besteht, und im vorangegangenen Kalenderjahr Kommunalsteuer bezahlt wurde, entrichtet werden.
Die ORF-Beitragspflicht im betrieblichen Bereich beginnt mit 1.1. des darauffolgenden Kalenderjahres, in dem in einer Gemeinde erstmals für eine Betriebsstätte KommSt zu entrichten war und endet mit Ablauf des darauffolgenden Kalenderjahres, in dem in einer Gemeinde zuletzt KommSt entrichtet wurde.
Der ORF-Beitrag ist rückwirkend für das gesamte Jahr, in dem erstmalig Kommunalsteuerpflicht entstanden ist, zu entrichten. Da der ORF-Beitrag nur einmal jährlich eingehoben wird, ist in diesem Fall der Beitrag für das Vorjahr (dem Jahr, in dem erstmalig Kommunalsteuerpflicht entstanden ist), und der Beitrag für das laufende Jahr gemeinsam zu bezahlen.
Die ORF- Beitrags-Service GmbH erhält die für die Berechnung des ORF Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Zahlungsaufforderungen werden frühestens Ende April an die Unternehmer übermittelt.
Die Höhe des ORF-Beitrages ist gestaffelt und beträgt bei einer Bemessungsgrundlage (die Summe der Arbeitslöhne iSd § 5 KommStG, insbesondere Löhne und Gehälter, Sonderzahlungen, Sachbezüge, Zulagen und Zuschläge)
bis EUR 1,6 Mio einen ORF-Beitrag (EUR 15,30 p.m. bzw. EUR 183,60 p.a.)
bis EUR 3,0 Mio zwei ORF-Beiträge
usw.
Der Maximalbeitrag beträgt 100 ORF-Beiträge.
Tipp: Bei Beendigung der Beitragspflicht durch Schließung der letzten Betriebsstätte bzw. durch Wegfall der Kommunalsteuerpflicht wird unbedingt empfohlen, einen Antrag auf Beendigung der Beitragspflicht zu stellen. Ein solcher Antrag muss bis 15.4. des Folgejahres gestellt werden. Ohne Antrag würde die Beitragspflicht erst nach Ablauf des darauffolgenden Jahres enden.
© Vorlage Seminar Oberlaa – Robert Baumert